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Zuletzt aktualisiert · Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobils Inhalt des zwischen der ERLEBNISMOBIL BAUER genannt – und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch!

  1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1. Gegenstand des Vertrages mit ERLEBNISMOBIL BAUER ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils. ERLEBNISMOBIL BAUER schuldet jedoch keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.2. Nach Maßgabe der in Ziff. 19 dieser Bedingungen getroffenen Rechtswahl finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der ERLEBNISMOBIL BAUER und dem Kunden in erster Linie diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Mietvertrag, §§ 531 ff. Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1.3. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.4. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Reisemobils liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise).

1.5. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.6. Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an einen Beauftragten der ERLEBNISMOBIL BAUER an dessen Station persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

1.7. ERLEBNISMOBIL BAUER wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  1. Mindestalter, Führerschein

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 23 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.3. Mietpreise, Versicherungen

3.1. Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei derPreisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2. Die Mietpreise beinhalten: 250 Frei Km pro Tag ; Kaskoschutz mit 1.000.–€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall; Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit € 100 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden € 15 Mio. je geschädigte Person); Mobilitätsgarantie der Hersteller. Treibstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit, berechnen wir pro angefangenen zus. Tag, den jeweils gültigen Tagessatz für die bestehende Saisonzeit, bzw. werden eventuelle Schadenersatzansprüche an den Nachfolgemieter weitergegeben.

3.4. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.

  1. Buchung (Vertragsabschluss), Leistungsgegenstand

4.1. Mit der Buchung bietet der Kunde ERLEBNISMOBIL BAUER den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage dieser Mietbedingungen und der Leistungsbeschreibung im Prospekt, bzw. im Internet verbindlich an.

4.2. Im Falle der elektronischen Übermittlung der Buchung (per E-Mail oder Internet) wird ERLEBNISMOBIL BAUER dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet demnach keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Mietvertrages.

4.3. Der Mietvertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von ERLEBNISMOBIL BAUER an den Kunden zustande.

4.4. Leistungsgegenstand ist ausschließlich das Fahrzeug AHORN CANADA TQ.

4.5. Prospektangaben in Fremdprospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, insbesondere von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern, die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben von ERLEBNISMOBIL BAUER hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen, sind für ERLEBNISMOBIL BAUER nicht verbindlich.

  1. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1. Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 30% auf das in der Bestätigung genannte Konto von ERLEBNISMOBIL BAUER zu überweisen.

5.2. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Mietbeginn auf das von ERLEBNISMOBIL BAUER angegebene Konto zu überweisen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto ankommt.

5.3. Eine Kaution ist in der vereinbarten Höhe, wie in der Leistungsausschreibung angegeben und in der Auftragsbestätigung vermerkt, bei Fahrzeugübergabe in bar zu leisten. Soweit zur Höhe der Kaution nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt diese € 1.000,- . Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags–Endabrechnung durch ERLEBNISMOBIL BAUER erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet. Wenn die Forderung aus dem Mietvertrag mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Kreditkarteninhabers als Ermächtigung auch für Nachbelastungen infolge der durch den Mieter schuldhaft verursachten Schadensfälle (bis max. 1.500.–€ pro Schadensfall).

5.4. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn) wird der voraussichtliche Mietpreis sofort fällig.

5.5. Soweit ERLEBNISMOBIL BAUER zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs.

5.6. Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann ERLEBNISMOBIL BAUER nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen belasten.

5.7. Soweit der Kunde nicht auf Grund vorangegangener Mahnung durch ERLEBNISMOBIL BAUER vorzeitig in Verzug kommt, tritt Zahlungsverzug auch ohne Mahnung durch ERLEBNISMOBIL BAUER spätestens 14Tage nach Fälligkeit und Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung ein.

  1. Rücktritt und Umbuchung

6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.

6.2. ERLEBNISMOBIL BAUER räumt dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht ein, welches im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag stellt ERLEBNISMOBIL BAUER die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:

a) bis zu 90 Tage vor Übernahme: 25 % des Mietpreises, jedoch mindestens 250.–€

b) vom 31. bis 90. Tag vor Übernahme: 40 % des Mietpreises;

c) vom 14.-30. Tag vor Übernahme: 70 % des Mietpreises;

d) 13 Tage oder weniger vor Übernahme 90 % des Mietpreises;

6.3. Dem Mieter steht es frei, ERLEBNISMOBIL BAUER nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

6.4. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietbeginns, der Fahrzeugart, der Übernahme und/oder Rückgabestation oder der Ausstattung (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann ERLEBNISMOBIL BAUER bis zum 51. Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen in Ziff. 6.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  1. Haftung, Vollkaskoschutz

7.1. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu € 1.000,- pro Schadensfall.

7.2. Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt ERLEBNISMOBIL BAUER dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor. Der Vermieter hat das Recht, anfallende Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlags abzurechnen. Es bleibt dem Mieter unbenommen, nachzuweisen, dass der Schaden geringer ist als in dem Kostenvoranschlag berechnet.

7.3. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw.

vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die am Dach des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht wurden sowie die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und –breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahrten ohne Einweisung entstanden sind.

7.4. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 10) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 11) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

7.5. Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der ERLEBNISMOBIL BAUER geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

7.6. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. ERLEBNISMOBIL BAUER erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 10,50.

  1. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige

8.1. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der ERLEBNISMOBIL BAUER, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.

8.2. Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Erstellung eines Rückgabeprotokolls aus Gründen unterbleibt, die nicht vom Mieter zu vertreten sind.

  1. Verhalten bei Unfällen

9.1. Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die ERLEBNISMOBIL BAUER zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

9.2. Der Mieter hat die ERLEBNISMOBIL BAUER bei allen Schäden sofort telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben.

9.3. Der Unfallbericht muss Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.

9.4. Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren.

  1. Berechtigte Fahrer

10.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.

10.2. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter bekannt zu geben. Der Mieter gilt für die Dauer der Miete als Halter.

  1. Verbotene Nutzung

11.1. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;

zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;

zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gelände.

11.2. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

  1. Übergabe, Rücknahme

12.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme an einer ausführlichen Einweisung in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges solange vorenthalten bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

12.2. Vor der Rückgabe des Fahrzeugs muss der Brauchwassertank komplett entleert und der Innenraum vom Mieter gereinigt sein. Sollte das nicht der Fall sein, werden dem Mieter die Kosten für angefallene Reinigungsarbeiten (mindestens € 80,-) in Rechnung gestellt. Falls die Toilette vom Vermieter teilweise oder komplett gereinigt werden muss, werden dem Mieter Reinigungsgebühren bis zu € 150,- in Rechnung gestellt. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Vermietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Mietfahrzeug zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten. Übergaben erfolgen nach Einweisung von Mo bis Fr jeweils nach vorheriger Terminabsprache, Rücknahmen erfolgen Mo bis Fr jeweils nach vorheriger Terminabsprache, an Samstagen sind Übergaben und Rücknahmen nur vormittags, nach Absprache möglich. Die Rückgabe erfolgt an der Station und wird durch Unterschrift des Mieters und Vermieters auf der Checkliste bestätigt. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern die oben genannten Zeiten eingehalten werden.

  1. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Westeuropas sind möglich. Osteuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  1. Nichtraucherfahrzeuge

14.1. Das Reisemobil von ERLEBNISMOBIL BAUER ist ein Nichtraucherfahrzeug. Das Rauchen ist demnach im gesamten Fahrzeug, sowohl in der Fahrerkabine als auch im Wohnbereich, nicht gestattet.

14.2. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlungen kann ERLEBNISMOBIL BAUER ggf. den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen und den Mieter mit den Kosten belasten, welche durch eine Entlüftung, bzw. zur Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstanden sind, einschließlich etwaiger Ausfallkosten durch dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeugs.

  1. Reparaturen

15.1. Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der ERLEBNISMOBIL BAUER in Auftrag gegeben werden.

15.2. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), von der ERLEBNISMOBIL BAUER erstattet.

  1. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz

16.1. Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder, soweit ERLEBNISMOBIL BAUER einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat, auf Schadenersatz. Zur Abhilfe hat der Kunde der ERLEBNISMOBIL BAUER unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und der ERLEBNISMOBIL BAUER eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die unverzügliche Mängelrüge ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe von ERLEBNISMOBIL BAUER verweigert wird oder objektiv unmöglich ist.

16.2. Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche ERLEBNISMOBIL BAUER nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

  1. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von ERLEBNISMOBIL BAUER ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für die Haftung der ERLEBNISMOBIL BAUER, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen bei Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.

  1. Ausschlussfrist, Verjährung

18.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt. Die Frist beginnt nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen ERLEBNISMOBIL BAUER  begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

18.2. Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag gegenüber ERLEBNISMOBIL BAUER, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

18.3. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und ERLEBNISMOBIL BAUER als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

18.4. Schweben zwischen dem Kunden und ERLEBNISMOBIL BAUER Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder ERLEBNISMOBIL BAUER die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

19.1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass ERLEBNISMOBIL BAUER seine persönlichen Daten speichert.

19.2. ERLEBNISMOBIL BAUER darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die einberechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

20.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ERLEBNISMOBIL BAUER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

20.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ERLEBNISMOBIL BAUER im Ausland für die Haftung von ERLEBNISMOBIL BAUER dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20.3. Der Kunde kann ERLEBNISMOBIL BAUER nur an deren Sitz verklagen.

20.4. Für Klagen von ERLEBNISMOBIL BAUER gegen den Kunden ist das Amtsgericht Lahr maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ERLEBNISMOBIL BAUER vereinbart.

20.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und ERLEBNISMOBIL BAUER anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

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